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    Féchy Vignoble Classé

    Die Bezeichnung «Féchy Vignoble Classé» ist den Parzellen in den Gemeinden Féchy und Bougy-Villars sowie dem Gebiet der Gemeinde Perroy vorbehalten, welche im Westen bis an den Bach Gaillarde grenzen und entlang der Kantonsstrasse von Bougy verläufen. Weiter gehören die Gemeinde Aubonne dazu und die Rebfläche «Curzilles» westlich des Baches Trévelin und nördlich der Route Chamberet.

    Die Bezeichnung «Féchy Vignoble Classé» ist den Weinen mit dem Prädikat Grand Cru und mit Ernte- und Produktionsort Féchy vorbehalten. Der Grand Cru «Féchy Vignoble Classé» muss zwingend von Hand geerntet werden. Die einzig erlaubte Traubensorte ist der Chasselas. Die Produktionsmengen sind mit dem kantonalen, waadtländischen Gesetz limitiert.

    Die Grand Cru Weine müssen bei der Ernte einen natürlichen Zuckergehalt von mehr als 5° Oechsle-Grad aufweisen. Sie dürfen nicht verdünnt werden. Entsprechend sind auch die bewilligten Assemblagen im Kantonalen Gesetz über Waadtländer Weine reglementiert. Die Nennung des Weinjahrgangs ist obligatorisch.

    Das Dorf Féchy

    Die Gemeinde Féchy verfügt über eine Rebfläche von 177 Hektaren, von denen 70 Hektaren seit 1971 im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung eingeschrieben sind. Mit gelebter Solidarität und Verbundenheit zum Weinbaugebiet haben sich die Mitglieder der Vereinigung «Vin et Terroir Féchy» organisiert, um das Erbe der Vorfahren zu erhalten.

    Die Überschaubarkeit des Terroirs und die Aufwertung der verschiedenen Güter sind eine bedeutende Stärke, um an Authentizität und Qualität zu gewinnen. Féchy als nationale Marke wird als «Vignoble Classé» (klassifizierte Rebfläche) assoziiert und die starke Identität mit der Region fördert die Bekanntheit der Weine.

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